KfW-Zuschuss Nr. 458 · Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderrechner Wärmepumpe

Berechnen Sie, wie viel Zuschuss die KfW für Ihre neue Wärmepumpe zahlt. Grundlage sind die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.

  • 30 %Grundförderung für alle Eigentümer
  • bis 80 %für Selbstnutzer mit geringem Einkommen
  • 22.400 €Höchstzuschuss im Einfamilienhaus

Aktuelle Fördersätze gelten für Anträge bis 31.01.2027.

Ihr Gebäude

Gebäudeart

Bisherige Heizung

Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme. Das Alter muss mit Unterlagen belegt werden.

Haushalt und Einkommen

Einkommensbonus prüfen?

Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024, laut Einkommensteuerbescheid aller Eigentümer und Partner im Haushalt.

30 % Einkommensbonus

Ihr Vorhaben

Wärmepumpe mit Einbau, Fachplanung und Baubegleitung sowie vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten. Inklusive Mehrwertsteuer.

Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken halbjährlich. Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht des Einbaus.

Zeitverlauf

Was Warten kostet

Ihr Zuschuss mit denselben Angaben, je nachdem, wann Sie den Antrag stellen. Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sind in der Richtlinie festgelegt; der Bonus entfällt ab August 2028 ganz.

AntragHöchstbetrag 1. WEKlimabonusIhr ZuschussDifferenz
Zeilen ab 2027 enthalten die geplanten Änderungen, solange diese oben aktiviert sind.

Finanzierung

Den Eigenanteil finanzieren

Der Zuschuss wird erst nach dem Einbau ausgezahlt. Diese beiden Wege gibt es zusätzlich oder alternativ.

KfW-Ergänzungskredit 358

Zinsgünstiger Kredit zum Zuschuss

12.400 €

Finanzierbar sind bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist die Zuschusszusage der KfW.

Steuerbonus nach § 35c EStG

Alternative zum Zuschuss

6.400 €

20 % der Kosten, verteilt auf drei Steuerjahre (7 % / 7 % / 6 %), höchstens 40.000 €. Nur für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar.

Voraussetzungen

Damit die Förderung klappt

Die technischen Mindestanforderungen bestätigt Ihr Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin im Antrag.

  • Wichtig: Antrag vor ArbeitsbeginnDer Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die KfW-Zusage geknüpft ist. Nachträglich einfügen geht nicht.
  • Bestehendes WohngebäudeBauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück. Antragsberechtigt ist, wer im Grundbuch steht.
  • Jahresarbeitszahl mindestens 3,0Gasbetriebene Wärmepumpen werden nicht gefördert. Das Gerät muss auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger stehen.
  • Leises AußengerätLuft-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert liegen.
  • Hydraulischer AbgleichDas gesamte Heizungsverteilsystem wird beim Einbau optimiert.
  • Kein Anschlusszwang an ein WärmenetzSteht ein Anschluss per kommunaler Entscheidung oder verbindlicher Zusage binnen drei Jahren fest, wird nur der Netzanschluss gefördert.
  • Netzdienliche Steuerungab 01.07.2027Schnittstelle nach § 14a EnWG, und der Einbau eines intelligenten Messsystems muss beauftragt sein.
  • Natürliches Kältemittelab 01.01.2028Zum Beispiel Propan (R290) oder CO₂. Wer jetzt kauft, ist mit einem solchen Gerät auf der sicheren Seite.

Ablauf

So läuft der Antrag

  1. Angebot und BzAFachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ mit 15-stelliger BzA-ID.
  2. Vertrag mit BedingungAuftrag unterschreiben, gültig erst mit KfW-Zusage. Voraussichtliches Umsetzungsdatum muss drinstehen.
  3. WichtigAntrag bei „Meine KfW“ vor ArbeitsbeginnOnline stellen. Bei Mehrfamilienhaus und WEG beantragen Selbstnutzer ihre Boni per Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach Zusage.
  4. EinbauNach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
  5. Nachweise und AuszahlungBestätigung nach Durchführung, Rechnungen und ggf. Steuerbescheide hochladen. Die KfW zahlt meist zur Monatsmitte oder zum Monatsende aus.

Regeln im Überblick

Die Fördersätze

Grundförderung und Boni werden addiert und auf eine Obergrenze gedeckelt. Boni gibt es nur für eine selbst bewohnte Wohneinheit.

BausteinSatzWer bekommt ihn
Grundförderung30 %Alle Eigentümer, auch Vermieter und WEGAb 2027 geplant: 15 % plus 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzenSinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €Mit Kind unter 18: Grenzen jeweils 10.000 € höher (bis 60.000 € noch 10 %)
Obergrenze70 % / 80 %80 % bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), sonst 70 %
Förderfähige Kosten28.000 €für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7.Erster Betrag sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 €

Quellen und Hinweise

Der Rechner bildet die offiziellen KfW-Rechenbeispiele nach. Er ersetzt keine Beratung und keine Prüfung durch die KfW. Regionale Förderprogramme von Land oder Kommune sind nicht enthalten. KfW-Hotline zur Heizungsförderung: 0800 539 9013 (Mo–Fr, 8–18 Uhr).